Wir stellen uns vor: Bezirksärztekammer Pfalz

Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte*

Was machen eigentlich „ZFA“?

Zahnmedizinische Fachangestellte, kurz ZFA genannt, sind die ersten Ansprechpartner für Patienten.

Als rechte Hand des Zahnarztes im Behandlungszimmer assistieren sie bei der Behandlung, sterilisieren die Instrumente und sind im Bereich der Praxishygiene tätig. ZFA erstellen Röntgenaufnahmen und übernehmen die Aufklärung von Patienten über Mundhygiene, Prophylaxe und vieles mehr. Der Umgang mit modernen Geräten und Instrumentarien gehört für sie zur täglichen Routine.

ZFA übernehmen aber auch zahlreiche Aufgaben im Bereich der Verwaltung einer Zahnarztpraxis. Dazu zählen Qualitätsmanagement, Datenschutz, EDV, Materialbeschaffung, -verarbeitung und -vorratshaltung sowie die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen.

Welche Eigenschaften sind notwendig?

Die wichtigsten Eigenschaften sind Freude am Umgang mit Menschen, Geschicklichkeit, Teamfähigkeit und Ordnungssinn.

Die Betreuung der Patienten erfordert von den ZFA psychologisches Geschick, Einfühlungsvermögen und Kommunikationstalent. Mit Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Geduld sorgen ZFA dafür, dass sich die Patienten in der Zahnarztpraxis wohlfühlen. Auch bei Problemen, Schmerzen oder Ängsten gilt es, die richtigen Worte zu finden.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im dualen System in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule statt. Schulische Grundvoraussetzung sind ein guter Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife. Nach der ZFA-Ausbildung gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten: Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)*, Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)*, Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)* und weitere.

*m/w/d

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